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Uhr mit lebenslanger Garantie. Armband darin mit eingeschlossen?

6 Apr, 2017

Garantieansprüche immer eine Sache für sich. Grundsätzlich gewährt jeder Uhrenhersteller mindestens eine 2 Jahres Garantie. Bei sehr hochwertigen Uhren wird häufig sogar mit einer lebenslangen Garantie geworben. Allerdings ist für den Verbraucher oft schwer zu erkennen, welche Teile der Uhr durch die Garantie abgedeckt werden oder nicht. Eine Frage, die sich immer wieder stellt ist: "Umfasst die lebenslange Garantie auch Uhrenarmbänder?"

Uhrenarmband Garantie

 

Gut zu wissen - der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Uhren

Viele Verbraucher werfen die Begriffe Gewährleistung und Garantie in einen Topf. Allerdings sind diese beiden in der Tat nicht dasselbe. Die Unterschiede zu kennen, ist wichtig, um einen Anspruch an die richtige Stelle zu richten. Wer reklamiert, kann entweder Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder dem Händler haben.

Gewährleistung im Bereich Armbanduhr

Die Gewährleistung bzw. Mängelhaftung ist zum Schutz des Verbrauchers gesetzlich geregelt. Jeder Händler ist gemäß BGB gesetzlich verpflichtet, auf Neuwaren und damit auch auf Uhr und Uhrenarmband eine 24monatige Gewährleistung einzuräumen. Bei gebrauchten Uhren sind es immerhin noch 12 Monate. Unter dieser Regelung fallen Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Stellt der Verbraucher einen solchen Mangel fest, so kann er vom Händler verlangen, das Produkt nachzubessern oder zu reparieren.

Garantie bei Uhren - auf den Hersteller kommt es an

Ganz anders sieht es bei der Garantie, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es handelt sich hier nämlich um eine freiwillige Leistung des jeweiligen Uhrenherstellers. Wohlgemerkt nicht des Händlers. Der Hersteller kann also frei entscheiden, ob und wie lange eine Garantie gelten soll und welche Mängel damit abgedeckt werden sollen. Die meisten Hersteller garantieren, dass die Uhr ein bis zwei Jahre funktionieren soll. Vorausgesetzt wird dann ein ganz normaler Gebrauch. Wenn also äußere Gewalt, eine nicht fachgerechte Reparatur oder eine Stoßeinwirkung den Schaden verursacht haben, fällt dies nicht unter die Garantie.

Garantie - lebenslang und doch kein Freifahrtschein

Bei vielen Herstellern werden Garantieversprechen durchaus zu Werbezwecken genutzt. So stellen viele Hersteller eine lebenslange Garantie in Aussicht. Doch was darf der Verbraucher da erwarten? Zunächst einmal bezieht sich die lebenslange Garantie in den meisten Fällen auf folgende Aspekte:

  • technische Mängel
  • Herstellungsfehler

Nicht eingeschlossen werden meist Verschleißteile, zu denen auch Uhrenarmbänder zählen. Einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn das Uhrenarmband bereits beim Kauf defekt war, was allerdings zu beweisen wäre.

 

"Ausnahmen bestätigen die Regel" auch bei der Garantie

Hersteller hochwertiger Uhren gehen bei der Garantie häufig einen großen Schritt weiter. Häufig wird dem Kunden eine verlorengegangene Uhr, sofern der Verlust belegt werden kann, durch eine neue ersetzt. Bei Uhrenarmbändern zeigen sich viele Hersteller entsprechend ebenfalls kulant, selbst wenn offiziell keine Garantieansprüche bestehen würden. Deshalb sollte der Verbraucher, wenn er sich eine neue Uhr anschaffen möchte, die Garantiebedingungen besonders gut anschauen.